101_1996
AT
101. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 101. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen
1996_101_0 101. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden
zum Europäischen Übereinkommen betreffend die an Verfahren vor der Europäischen
Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen (BGBl.
Nr. 490/1981, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 159/1995) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde
Island 29. Juni 1995
Ungarn 12. Jänner 1996