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101_1996 AT

101. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 101. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden

zum Europäischen Übereinkommen betreffend die an Verfahren vor der Europäischen

Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen (BGBl.

Nr. 490/1981, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 159/1995) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde

Island 29. Juni 1995

Ungarn 12. Jänner 1996

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