101_1992
AT
101. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die SFR Jugoslawien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 101. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die SFR Jugoslawien
1992_101_0 101. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die SFR Jugoslawien
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Auf Grund des § 4 des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 540/1977, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 30 a/1991 wird nach Anhörung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten verordnet
Die Verordnung der Bundesregierung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die SFR Jugoslawien wird wie folgt geändert
In der Überschrift und im § 1 werden die Worte „die SFR Jugoslawien" durch die Worte „das Gebiet, das die SFR Jugoslawien am 1. Jänner 1991 umfaßte," ersetzt.