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101_1992 AT

101. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die SFR Jugoslawien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 101. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die SFR Jugoslawien

Auf Grund des § 4 des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 540/1977, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 30 a/1991 wird nach Anhörung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die SFR Jugoslawien wird wie folgt geändert

In der Überschrift und im § 1 werden die Worte „die SFR Jugoslawien" durch die Worte „das Gebiet, das die SFR Jugoslawien am 1. Jänner 1991 umfaßte," ersetzt.

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