101_1988
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101. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 101. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
1988_101_0 101. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
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Auf Grund des § 28 des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der
Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl.
Nr. 232, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Unterricht, Kunst und Sport verordnet
Die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung
und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger
Ausbildung, BGBl. Nr. 356/1985, wird
wie folgt geändert
In der Anlage werden nach Fachrichtungen alphabetisch
geordnet folgende Schulen eingefügt
A. Im Abschnitt „A. Mittlere Schulen"