1010_1994
AT
1010. Verordnung: Düngemittel-Einfuhrverordnung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 1010. Verordnung: Düngemittel-Einfuhrverordnung
Auf Grund des § 10 Abs. 3 des Düngemittelgesetzes 1994, BGBl. Nr. 513/1994, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen kundgemacht
Die in der Anlage nach der Gliederung des Zolltarifs (Zolltarifgesetz 1988, BGBl. Nr. 155/1987) bezeichneten Waren sind bei der Einfuhr durch die Zollämter zu überwachen. Soweit in der Anlage Unternummern des Zolltarifs angeführt sind, werden nur jene Waren erfaßt, die in die Unternummern der jeweils letzten Gliederungsstufe einzureihen sind.