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1010_1994 AT

1010. Verordnung: Düngemittel-Einfuhrverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 1010. Verordnung: Düngemittel-Einfuhrverordnung

Auf Grund des § 10 Abs. 3 des Düngemittelgesetzes 1994, BGBl. Nr. 513/1994, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen kundgemacht

Die in der Anlage nach der Gliederung des Zolltarifs (Zolltarifgesetz 1988, BGBl. Nr. 155/1987) bezeichneten Waren sind bei der Einfuhr durch die Zollämter zu überwachen. Soweit in der Anlage Unternummern des Zolltarifs angeführt sind, werden nur jene Waren erfaßt, die in die Unternummern der jeweils letzten Gliederungsstufe einzureihen sind.

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