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100_1987 AT

100. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 100. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

Nach Mitteilungen der Polnischen Regierung

haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden

bzw. Kontinuitätserklärungen zum Abkommen

zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung

im internationalen Luftverkehr (Warschauer

Abkommen) (BGBl. Nr. 286/1961, letzte

Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 370/1983) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

bzw. Kontinuitätserklärung

Brunei 28. Feber 1984

Katar 22. Dezember 1986

Kostarika 10. Mai 1984

Malta 27. Jänner 1986

Trinidad und Tobago 10. Mai 1983

Vereinigte Arabische Emirate 4. April 1986

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