100_1987
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100. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 100. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)
1987_100_0 100. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)
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Nach Mitteilungen der Polnischen Regierung
haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden
bzw. Kontinuitätserklärungen zum Abkommen
zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung
im internationalen Luftverkehr (Warschauer
Abkommen) (BGBl. Nr. 286/1961, letzte
Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 370/1983) hinterlegt
Staaten
Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde
bzw. Kontinuitätserklärung
Brunei 28. Feber 1984
Katar 22. Dezember 1986
Kostarika 10. Mai 1984
Malta 27. Jänner 1986
Trinidad und Tobago 10. Mai 1983
Vereinigte Arabische Emirate 4. April 1986