100_1966
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100. Kundmachung: Außerkraftsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen und für Expreßgut
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 100. Kundmachung: Außerkraftsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen und für Expreßgut
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Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des
Hauptausschusses des Nationalrates (Gesetz vom
13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird die Kundmachung
des Bundesministeriums für Verkehr
und Elektrizitätswirtschaft vom 14. Dezember
1960, BGBl. Nr. 257, mit der die Tarifgrundlagen
der Österreichischen Bundesbahnen und
der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen
Privatbahnen für die allgemeinen Gütertarifklas-
sen und für Expreßgut neu festgesetzt werden,
mit Ablauf des 31. Juli 1966 außer Kraft gesetzt.