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100_1966 AT

100. Kundmachung: Außerkraftsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen und für Expreßgut

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 100. Kundmachung: Außerkraftsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen und für Expreßgut

Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des

Hauptausschusses des Nationalrates (Gesetz vom

13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird die Kundmachung

des Bundesministeriums für Verkehr

und Elektrizitätswirtschaft vom 14. Dezember

1960, BGBl. Nr. 257, mit der die Tarifgrundlagen

der Österreichischen Bundesbahnen und

der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen

Privatbahnen für die allgemeinen Gütertarifklas-

sen und für Expreßgut neu festgesetzt werden,

mit Ablauf des 31. Juli 1966 außer Kraft gesetzt.

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