100_1951
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100. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Neufelden und Rohrbach.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 100. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Neufelden und Rohrbach.
1951_100_0 100. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Neufelden und Rohrbach.
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Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes
vom 1. Oktober 1920, in der
Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925,
wird mit Zustimmung der oberösterreichischen
Landesregierung verordnet
§ 1. Die Gemeinde Arnreit wird aus dem Gerichtsbezirk
Neufelden ausgeschieden und dem
Gerichtsbezirk Rohrbach zugewiesen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Juli
1951 in Kraft.