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100_1951 AT

100. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Neufelden und Rohrbach.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 100. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Neufelden und Rohrbach.

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920, in der

Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925,

wird mit Zustimmung der oberösterreichischen

Landesregierung verordnet

§ 1. Die Gemeinde Arnreit wird aus dem Gerichtsbezirk

Neufelden ausgeschieden und dem

Gerichtsbezirk Rohrbach zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Juli

1951 in Kraft.

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