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Luftverkehrsabkommen - ziviler Luftverkehr - Änderung (China)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen - ziviler Luftverkehr - Änderung (China)

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Kurztitel

Luftverkehrsabkommen - ziviler Luftverkehr - Änderung (China)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 39/1999

Inkrafttretensdatum

26.11.1998

Langtitel

Änderung des Anhanges des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik China über den zivilen Luftverkehr

StF: BGBl. III Nr. 39/1999

Ratifikationstext

Die chinesische Antwortnote wurde am 26. November 1998 erhalten; die Änderung ist daher gemäß Art. 16 Abs. 2 des Abkommens mit diesem Tag in Kraft getreten.

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen - ziviler Luftverkehr - Änderung (China)

(Übersetzung)

BUNDESMINISTERIUM

FÜR

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

GZ 33.36.3/0003e-III.6/1998

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet dem Außenministerium der Volksrepublik China seine besten Empfehlungen und beehrt sich, das Übereinkommen zwischen den Luftfahrtbehörden von Österreich und der Volksrepublik China betreffend die Änderung des Artikels 1 a) und b) des Anhanges des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik China über den zivilen Luftverkehr *) vom 12. September 1985 zu bestätigen.

Artikel 1 a) und b) des Anhanges lauten wie folgt

Gemäß Artikel 16 (2) des Abkommens über den zivilen Luftverkehr vom 12. September 1985 wird der neue Text des Anhanges am Tag des Erhalts der Antwortnote des Außenministeriums der Volksrepublik China durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Kraft treten.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt auch diese Gelegenheit, dem Außenministerium der Volksrepublik China die Versicherung seiner vorzüglichen Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 5. Oktober 1998

An das Außenministerium der Volksrepublik China

(Übersetzung)

Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

der Volksrepublik China

Nr. 1427/98

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China entbietet dem Österreichischen Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten seine besten Empfehlungen und beehrt sich, den Erhalt der Note vom 5. Oktober 1998,

Zahl 33.36.3/0003e-III.6/1998, folgenden Inhalts, zu bestätigen

„Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ... (es folgt der weitere Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche) ... Hochachtung zu erneuern.“

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China stimmt dem Inhalt der von Ihrem werten Ministerium übermittelten Note zu und bestätigt das Abkommen zwischen den Regierungen beider Staaten, welches sich aus der übermittelten Note Ihres werten Ministeriums und dieser Antwortnote zusammensetzt. Es tritt ab dem Tage des Erhalts dieser Note durch Ihr wertes Ministerium in Kraft.

Peking, am 18. November 1998

_______________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 40/1986 idF BGBl. Nr. 208/1996

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