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Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P3

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P3

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P3

Bundesrecht Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P3

Nach Mitteilung der Regierung der Vereinigten Staaten hat die Islamische Republik Iran am 15. Juni 1994 ihre Annahmeurkunde zum Protokoll über die authentische dreisprachige Fassung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chikago, 1944) (BGBl. Nr. 138/1971, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 263/1992) hinterlegt.

Gemäß Art. V des Protokolls sind hinsichtlich der in BGBl. Nr. 284/1992 und BGBl. III Nr. 41/1999 kundgemachten Staaten die Beitritte bzw. Kontinuitätserklärungen dieser Staaten zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949) auch als Annahme dieses Protokolls anzusehen.

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