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Auswirkungen grenznaher Flugplätze - Suspendierung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

Bundesrecht Auswirkungen grenznaher Flugplätze - Suspendierung

Für die am Flugplatz Altenrhein geplanten Flugtage am 8. und 9. August 1998 sowie für einen Trainingstag am 6. oder 7. August 1998 wird die Ressortvereinbarung vom 19. März 1992 *1) zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Abhaltung dieser Flugtage entgegenstehen, wie insbesondere die Tageslärmpegel, suspendiert. Die generellen Öffnungszeiten des Flugplatzes Altenrhein bleiben unberührt.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 172/1992, zuletzt geändert durch

BGBl. III Nr. 206/1997

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