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10012819 AT

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle „Ausstellungszentrum (Ausbau)“ im Bereich der Stadt Salzburg

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle „Ausstellungszentrum (Ausbau)“ im Bereich der Stadt Salzburg

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle „Ausstellungszentrum (Ausbau)“ im Bereich der Stadt Salzburg

Die Anschlußstelle „Ausstellungszentrum (Ausbau)“ der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Stadt Salzburg wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Abfahrtsrampe zur Erweiterung der bestehenden Dreiviertel-Anschlußstelle beginnt bei AB-km 290,50 und stellt die Verbindung zum untergeordneten Straßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Abfahrtsrampe sowie der bereits bestehenden Zu- und Abfahrtsrampen dieser Anschlußstelle aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Stadt Salzburg aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1000 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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