10012787
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ADR - Beförderung von Dekafluorbutan - Widerruf
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht ADR - Beförderung von Dekafluorbutan - Widerruf
ADR - Beförderung von Dekafluorbutan - Widerruf
Bundesrecht ADR - Beförderung von Dekafluorbutan - Widerruf
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde von Ungarn nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Dekafluorbutan (BGBl. Nr. 126/1996) ist auf Grund der mit 1. Jänner 1997 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.
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*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 22/1997