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10012761 AT

ADR - Beförderung von Difluormethan - Widerruf

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht ADR - Beförderung von Difluormethan - Widerruf

ADR - Beförderung von Difluormethan - Widerruf

Bundesrecht ADR - Beförderung von Difluormethan - Widerruf

Die Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde für das ADR des Vereinigten Königreichs, der Schweiz, Polens, Schwedens, Norwegens, Portugals sowie Luxemburgs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 ADR betreffend Beförderung von Difluormethan (BGBl. Nr. 242/1992) ist auf Grund der mit 1. Jänner 1997 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

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*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 22/1997

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