Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10012760 AT

ADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluorethan (R 134a) - Widerruf

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht ADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluorethan (R 134a) - Widerruf

ADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluorethan (R 134a) - Widerruf

Bundesrecht ADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluorethan (R 134a) - Widerruf

Die Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde für das ADR des Vereinigten Königreichs, der Schweiz, Polens, Schwedens sowie Norwegens und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluorethan (R 134a) in Druckgaspackungen und Kartuschen (BGBl. Nr. 240/1992) ist auf Grund der mit 1. Jänner 1997 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

---------------------------------------------------------------------

*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 22/1997

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →