10012735
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Internationales Übereinkommen von 1978 über Normen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
Bundesrecht Internationales Übereinkommen von 1978 über Normen – Wachdienst von Seeleuten
§ 0 Internationales Übereinkommen von 1978 über Normen – Wachdienst von Seeleuten
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Der Nationalrat hat beschlossen
1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages: Internationales Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten samt Entschließungen MSC.21(59) und MSC.33(63) über Änderungen des Übereinkommens wird genehmigt.
2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
3. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag in allen authentischen Sprachfassungen sowie in der Übersetzung in die deutsche Sprache dadurch kundzumachen, daß er im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und im Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.