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Luftverkehrsabkommen (Litauen)

21 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (21)

Gesetzestext (21 Artikel)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

28.06.1996

Deutsch, Englisch, Litauisch

N9199760669J

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Abflugpunkte

Ankunftspunkte

Punkte in Österreich

Punkte in Litauen

Abflugpunkte

Ankunftspunkte

Punkte in Litauen

Punkte in Österreich

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Für die Anwendung dieses Abkommens, sofern sich im Zusammenhang nichts anderes ergibt

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949 zuletzt geändert mit BGBl. Nr. 325/1983

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Die zum Betrieb der vereinbarten planmäßigen Fluglinien bereitgestellte Kapazität unterliegt den folgenden Bedingungen

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 247/1974

**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 249/1974

***) Kundgemacht in BGBl. Nr. 248/1974

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Dieses Abkommen und jede Änderung davon sind bei dem Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und dem Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.

Bundesrecht Luftverkehrsabkommen (Litauen)

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN in Wien am 28. Juni 1996 in zweifacher Ausfertigung, in deutscher, litauischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist. Bei unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgeblich.

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