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10012630 AT

ADR - Vereinbarung gem. Rn. 2010 und 10 602

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht ADR - Vereinbarung gem. Rn. 2010 und 10 602

ADR - Vereinbarung gem. Rn. 2010 und 10 602

Bundesrecht ADR - Vereinbarung gem. Rn. 2010 und 10 602

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR (BGBl. Nr. 414/1978) wurde auf Grund der mit 1. Jänner 1995 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) seitens der Bundesrepublik Deutschland mit Schreiben A 13/27.20.71-21 (16, 133) vom 18. März 1996 für obsolet erklärt.

Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat am 21. März 1996 diesem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 357/1995

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