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10012607 AT

Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes an der A 4 Ost Autobahn

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes an der A 4 Ost Autobahn

Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes an der A 4 Ost Autobahn

Bundesrecht Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes an der A 4 Ost Autobahn

Der Straßenverlauf der Fahrverbindungen im Zuge des Betriebes „Nickelsdorf'' an der A 4 Ost Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Nickelsdorf wie folgt bestimmt

Die neu herzustellenden Straßen stellen die Fahrverbindung zwischen den Verkehrsflächen des Betriebes „Nickelsdorf'' an der A 4 Ost Autobahn und dem Gemeindestraßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrassen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Nickelsdorf aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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