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ADR - Beförderung von Gasen der Klasse 2 - Widerruf

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht ADR - Beförderung von Gasen der Klasse 2 - Widerruf

ADR - Beförderung von Gasen der Klasse 2 - Widerruf

Bundesrecht ADR - Beförderung von Gasen der Klasse 2 - Widerruf

Die Vereinbarungen gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Gasen und Gemischen von Gasen der Klasse 2, die nicht in Rn. 2201 des ADR aufgeführt sind (BGBl. Nr. 48/1996 und BGBl. Nr. 49/1996) wurden auf Grund der mit 2. August 1996 in Kraft getretenen Vereinbarung zwischen den für das ADR zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und Belgien und dem Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Gasen der Klasse 2 *1) für obsolet erklärt und sind demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 525/1996

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