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10012506 AT

ADR - Vereinbarung gem. Rn. 2010 und 10602 - Widerruf

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht ADR - Vereinbarung gem. Rn. 2010 und 10602 - Widerruf

ADR - Vereinbarung gem. Rn. 2010 und 10602 - Widerruf

Bundesrecht ADR - Vereinbarung gem. Rn. 2010 und 10602 - Widerruf

Die Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr der Republik Italien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Gemischen von 1,1,1,2-Tetrafluorethan (R 134a) und 1-Chlor-1,1-difluorethan (R 142b) (BGBl. Nr. 281/1993) wurde vom Verkehrsministerium mit Note Prot. 0130/4910/4 vom 2. Februar 1995 seitens der Italienischen Republik widerrufen. Der Widerruf wurde mit Note des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr mit Wirksamkeit vom 23. Februar 1995 bestätigt.

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