10012445
AT
Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes an der A 9 Pyhrn Autobahn
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes an der A 9 Pyhrn Autobahn
Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes an der A 9 Pyhrn Autobahn
Bundesrecht Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes an der A 9 Pyhrn Autobahn
Der Straßenverlauf einer Fahrverbindung im Zuge des Betriebes „Kammern“ an der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Kammern im Liesingtal wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straße stellt eine Fahrverbindung zwischen den Verkehrsflächen des Betriebes „Kammern“ an der A 9 Pyhrn Autobahn und einer Gemeindestraße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Kammern im Liesingtal aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen.