Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10012337 AT

ADR - Abweichung v. Vorschriften (orangefarbene Tafel u.a.) - Widerr.

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht ADR - Abweichung v. Vorschriften (orangefarbene Tafel u.a.) - Widerr.

ADR - Abweichung v. Vorschriften (orangefarbene Tafel u.a.) - Widerr.

Bundesrecht ADR - Abweichung v. Vorschriften (orangefarbene Tafel u.a.) - Widerr.

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Norwegen gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend Abweichungen von den Vorschriften hinsichtlich der Abmessungen für die orangefarbene Tafel und den Gefahrzettel 7 D (BGBl. Nr. 664/1991) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

---------------------------------------------------------------------

*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →