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10012309 AT

ADR - Beförderung von Aminoacetonitril-Hydrochlorid - Widerruf

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht ADR - Beförderung von Aminoacetonitril-Hydrochlorid - Widerruf

ADR - Beförderung von Aminoacetonitril-Hydrochlorid - Widerruf

Bundesrecht ADR - Beförderung von Aminoacetonitril-Hydrochlorid - Widerruf

Die Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR über die Beförderung von Aminoacetonitril-Hydrochlorid und Aminoacetonitril-Sulfat (BGBl. Nr. 485/1992) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993

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