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10012296 AT

ADR - Beförderung von Dimyristylperoxyd carbonat - Widerruf

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht ADR - Beförderung von Dimyristylperoxyd carbonat - Widerruf

ADR - Beförderung von Dimyristylperoxyd carbonat - Widerruf

Bundesrecht ADR - Beförderung von Dimyristylperoxyd carbonat - Widerruf

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Dimyristylperoxydicarbonat, technisch rein, als Stoff der Klasse 5.2, Gruppe E (BGBl. Nr. 427/1987) ist auf Grund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993

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