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10012281 AT

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlußstelle Seiersberg im Bereich der Gemeinde Seiersberg

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlußstelle Seiersberg im Bereich der Gemeinde Seiersberg

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlußstelle Seiersberg im Bereich der Gemeinde Seiersberg

Die Anschlußstelle Seiersberg der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Seiersberg wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen AB-km 1,384 und AB-km 1,718 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zur Landesstraße 313 (Feldkirchner Straße) bzw. zu einer ebenfalls neu herzustellenden Gemeindestraße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Seiersberg aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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