10012272
AT
ADR - Beförderung von Thermostaten mit einer Kalium-Natrium-Leg. - W.
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht ADR - Beförderung von Thermostaten mit einer Kalium-Natrium-Leg. - W.
ADR - Beförderung von Thermostaten mit einer Kalium-Natrium-Leg. - W.
Bundesrecht ADR - Beförderung von Thermostaten mit einer Kalium-Natrium-Leg. - W.
Die Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Thermostaten mit einer Kalium-Natrium-Legierung (BGBl. Nr. 654/1992) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993