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10012244 AT

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn – Anschlußstelle Flachauwinkel/Süd im Bereich der Gemeinde Flachau

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn – Anschlußstelle Flachauwinkel/Süd im Bereich der Gemeinde Flachau

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn – Anschlußstelle Flachauwinkel/Süd im Bereich der Gemeinde Flachau

Die Anschlußstelle Flachauwinkel/Süd der A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Flachau wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt bei km 74,20 der A 10 Tauern Autobahn und stellt über ihre Zu- bzw. Abfahrtsrampe die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- bzw. Abfahrtsrampe aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Flachau aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1000 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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