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10012196 AT

ADR - Beförderung von Dicetylperoxydicarbonat - Widerruf

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht ADR - Beförderung von Dicetylperoxydicarbonat - Widerruf

ADR - Beförderung von Dicetylperoxydicarbonat - Widerruf

Bundesrecht ADR - Beförderung von Dicetylperoxydicarbonat - Widerruf

Die Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Dicetylperoxydicarbonat (BGBl. Nr. 590/1989) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1993 widerrufen worden.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993

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