10012157
AT
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn im Bereich der Stadt Wien
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn im Bereich der Stadt Wien
§ 0 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn im Bereich der Stadt Wien
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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn im Bereich der Stadt Wien
Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn im Bereich der Stadt Wien
Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn im Bereich der Stadt Wien
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Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn - Anschlußstellen IAKW und Reichsbrücke wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt
Die bereits unter Verkehr stehenden Rampensysteme der beiden Anschlußstellen werden durch die neu herzustellenden bzw. teilweise umzubauenden Rampen 100I, 200I, 300I und 400I sowie 300R, 600R und 700R abgeändert.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 11.302 A im Maßstab 1:1000) zu ersehen.