10012076
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ADR - Beförderung von Peressigsäure - Widerruf
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht ADR - Beförderung von Peressigsäure - Widerruf
ADR - Beförderung von Peressigsäure - Widerruf
Bundesrecht ADR - Beförderung von Peressigsäure - Widerruf
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff) (BGBl. Nr. 235/1986) wurde seitens der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland widerrufen.
Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat am 1. Juli 1991 von diesem Widerruf Kenntnis erlangt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.