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10012062 AT

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Gemeinden Parndorf, Neusiedl am See, Zurndorf, Weiden am See, Gols, Mönchhof und Nickelsdorf

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Gemeinden Parndorf, Neusiedl am See, Zurndorf, Weiden am See, Gols, Mönchhof und Nickelsdorf

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Gemeinden Parndorf, Neusiedl am See, Zurndorf, Weiden am See, Gols, Mönchhof und Nickelsdorf

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Gemeinden Parndorf, Neusiedl am See, Zurndorf, Weiden am See, Gols, Mönchhof und Nickelsdorf

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 4 Ost Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Parndorf, Neusiedl am See, Zurndorf, Weiden am See, Gols, Mönchhof und Nickelsdorf wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 43,500 im Anschluß an den bereits mit BGBl. Nr. 326/1989 verordneten Abschnitt der A 4 Ost Autobahn, führt über die Anschlußstellen Gols/Weiden mit Zu- und Abfahrtsstraßen zur B 51 Neusiedler Straße, Mönchhof und Nickelsdorf und endet bei km 65,145 an der Staatsgrenze mit Ungarn.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Anschlußstellen Gols/Weiden, Mönchhof und Nickelsdorf mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Parndorf, Neusiedl am See, Zurndorf, Weiden am See, Gols, Mönchhof und Nickelsdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 10.42/1 und 10.42/2 jeweils im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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