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10012016 AT

ADR - Beförderung von Zündern mit Sprengkapseln für Munition - Widerr

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht ADR - Beförderung von Zündern mit Sprengkapseln für Munition - Widerr

ADR - Beförderung von Zündern mit Sprengkapseln für Munition - Widerr

Bundesrecht ADR - Beförderung von Zündern mit Sprengkapseln für Munition - Widerr

Die Vereinbarung zwischen dem Industrieminister des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Zündern mit Sprengkapseln für Munition; Gegenstände der Klasse 1b, Rn. 2131 5e) (BGBl. Nr. 498/1978) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 6. Februar 1991, Zl. 151.391/1-I/5/91, seitens der Republik Österreich widerrufen.

Die für das ADR zuständige Behörde Schwedens hat am 18. Februar 1991 dem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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