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10012003 AT

ADR - Beförderung von Monochloracetaldehyd - Widerruf

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht ADR - Beförderung von Monochloracetaldehyd - Widerruf

ADR - Beförderung von Monochloracetaldehyd - Widerruf

Bundesrecht ADR - Beförderung von Monochloracetaldehyd - Widerruf

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Monochloracetaldehyd, 45% in wäßriger Lösung, in freitragenden Kunststoffgefäßen *1) wurde mit Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 20. August 1990, Zl. A 13/ 27.20.71(299)/202 Va 90, seitens der Bundesrepublik Deutschland widerrufen.

Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat den Eingang des Widerrufes am 30. August 1990 bestätigt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 302/1983

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