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10012002 AT

ADR - Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen - Widerruf

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht ADR - Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen - Widerruf

ADR - Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen - Widerruf

Bundesrecht ADR - Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen - Widerruf

Die Vereinbarung zwischen, dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister des Königreiches Norwegen nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern *1) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 10. Juli 1990, Zl. 151.048/1- I/5-90, seitens der Republik Österreich widerrufen.

Die für das ADR zuständige Behörde Norwegens hat am 17. September 1990 dem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 464/1981

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