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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn – Anschlußstelle Ebreichsdorf/West im Bereich der Marktgemeinde Ebreichsdorf

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn – Anschlußstelle Ebreichsdorf/West im Bereich der Marktgemeinde Ebreichsdorf

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn – Anschlußstelle Ebreichsdorf/West im Bereich der Marktgemeinde Ebreichsdorf

Die Anschlußstelle Ebreichsdorf/West der A 3 Südost Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Ebreichsdorf wie folgt bestimmt

Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen der Anschlußstelle Ebreichsdorf/West liegen zwischen km 16,84 und km 17,48 des mit Verordnung vom 4. November 1981, BGBl. Nr. 495, festgelegten Abschnittes der A 3 Südost Autobahn und stellen die Verbindung von und zur B 210 Badener Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Ebreichsdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A3/4-84 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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