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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden Klaus an der Pyhrnbahn, Molln und St. Pankraz

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden Klaus an der Pyhrnbahn, Molln und St. Pankraz

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden Klaus an der Pyhrnbahn, Molln und St. Pankraz

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden Klaus an der Pyhrnbahn, Molln und St. Pankraz

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Klaus an der Pyhrnbahn, Molln und St. Pankraz wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 28,00, führt sodann über die Anschlußstelle Klaus mit Zu- und Abfahrtsstraße zur B 138 Pyhrnpaß Straße, quert anschließend das Steyrtal und führt in der Folge in einer Tunnelkette (Klausertunnel, Traunfriedtunnel, Speringtunnel, Falkensteintunnel) und schließt nach Überbrückung der Teichl bei km 35,645 an den bereits mit Verordnung vom 17. März 1987, BGBl. Nr. 108, festgelegten anschließenden Abschnitt der A 9 Pyhrn Autobahn an.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Anschlußstelle Klaus mit ihrer Zu- und Abfahrtsstraße zur B 138 Pyhrnpaß Straße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Klaus an der Pyhrnbahn, Molln und St. Pankraz aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 501/1-2 im Maßstab 1 : 5 000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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