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10011856 AT

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Pöchlarn im Bereich der Stadtgemeinde Pöchlarn

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Pöchlarn im Bereich der Stadtgemeinde Pöchlarn

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Pöchlarn im Bereich der Stadtgemeinde Pöchlarn

Die Anschlußstelle Pöchlarn der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Pöchlarn wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 89,079 und km 91,351 der A 1 West Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der Landesstraße L 5325 her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Pöchlarn aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A1/21-88 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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