Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10011724 AT

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Halbanschlußstelle Gersdorf im Bereich der Marktgemeinde Straß in Steiermark

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Halbanschlußstelle Gersdorf im Bereich der Marktgemeinde Straß in Steiermark

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Halbanschlußstelle Gersdorf im Bereich der Marktgemeinde Straß in Steiermark

Die Halbanschlußstelle Gersdorf der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Straß in Steiermark wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt bei AB-km 36,7 des mit Verordnung vom 5. Feber 1979, BGBl. Nr. 71, im Verlauf bestimmten Abschnittes „Straß“ der A 9 Pyhrn Autobahn und stellt über eine Zu- bzw. Abfahrtsstraße die Verbindung zur B 69 Südsteirische Grenz Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der Zu- bzw. Abfahrtsstraße der Halbanschlußstelle Gersdorf aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Straß in Steiermark aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A 9/50-1 a im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführte Zu- bzw. Abfahrtsstraße Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →