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10011721 AT

Straßenverlauf der A 1 West Autobahn

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Straßenverlauf der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Altlengbach

Straßenverlauf der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Altlengbach

Bundesrecht Straßenverlauf der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Altlengbach

Die Anschlußstelle Altlengbach der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Neustift-Innermanzing wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Zu- bzw. Abfahrtsstraße zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegen zwischen km 35,764 und km 35,937 der bestehenden A 1 West Autobahn und stellt die Verbindung mit der B 19 Tullner Straße von und in Richtung Linz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- bzw. Abfahrtsstraße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Neustift-Innermanzing aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A1/5-88 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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