10011520
AT
Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe
Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe
Bundesrecht Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Deutsche Demokratische Republik die Wiederanwendung des Internationalen Übereinkommens über die Eichung von Binnenschiffen und Unterzeichnungsprotokoll (BGBl. Nr. 258 aus 1927, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 337/1932) mit Wirkung vom 21. August 1958 erklärt.
Das gegenständliche Übereinkommen ist von folgenden Staaten gekündigt worden
Staaten Datum des Einganges
der Kündigungen
Belgien 9. März 1972
Schweiz 7. Feber 1975
Rumänien 24. Mai 1976
Deutsche Demokratische Republik 31. August 1976
Ungarn 5. Jänner 1978
Niederlande 14. August 1978