10011461
AT
Übereinkommen zwischen Österreich und Ungarn über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Übereinkommen zwischen Österreich und Ungarn über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße
§ 0 Übereinkommen zwischen Österreich und Ungarn über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße
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10.12.1973
Deutsch, Ungarisch
N9197413844T
Bundesrecht Übereinkommen zwischen Österreich und Ungarn über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße
Art. 1 Übereinkommen zwischen Österreich und Ungarn über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße
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Der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und das Finanzministerium der Volksrepublik Ungarn sind übereingekommen, daß das Übereinkommen vom 17. Jänner 1961 *) und das Protokoll vom 8. Juli 1968 **) zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Finanzministerium der Volksrepublik Ungarn über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße außer Kraft treten.
Geschehen in Wien, am 10. Dezember 1973, in je zweifacher Ausfertigung in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
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