10011397
AT
Betrieb von Amateurfunkstellen (USA)
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Betrieb von Amateurfunkstellen (USA)
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, in der Absicht, ein Abkommen über die wechselseitige Einräumung von Berechtigungen abzuschließen, auf Grund derer lizenzierte Funkamateure beider Länder ihre Funkstellen im anderen Land gemäß den Bestimmungen des Artikels 41 der „Vollzugsordnung für den Funkdienst“, Genf 1959, betreiben dürfen, sind wie folgt übereingekommen
Bundesrecht Betrieb von Amateurfunkstellen (USA)
Geschehen zu Wien, am 21. November 1967 in doppelter Ausfertigung in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.