10011388
AT
Internationale Beförderung von gefährlichen Gütern (RID), Anl. 1 zu Anh. B CIM
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
Bundesrecht Internationale Beförderung von gefährlichen Gütern (RID), Anl. 1 zu Anh. B CIM
§ 0 Internationale Beförderung von gefährlichen Gütern (RID), Anl. 1 zu Anh. B CIM
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Die Ordnung für die internationale Beförderung gefährlicher Güter (RID) wurde zur Anlage zum Anhang C zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), BGBl. Nr. 225/1985. Weitere Änderungen siehe BGBl. Nr. 225/1985.
N9196714181T