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10011272 AT

Beitritt der Republik Österreich zur „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Beitritt der Republik Österreich zur „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“

Beitritt der Republik Österreich zur „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“

Bundesrecht Beitritt der Republik Österreich zur „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“

Die Republik Österreich ist der „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“ beigetreten.

Die österreichische Beitrittsurkunde ist am 2. Oktober 1950 vom Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Betriebe unterfertigt und hierauf bei der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hinterlegt worden. Als Tag der Wirksamkeit des österreichischen Beitrittes wurde von der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Vertragsstaaten der „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“ der 2. Oktober 1950 bekanntgegeben.

Die „Technische Einheit im Eisenbahnwesen – Fassung 1938“ ersetzt die im RGBl. Nr. 150/1914 kundgemachte „Technische Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1913“.

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