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Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste

Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt die am 21. April 1921 zu Barcelona unterzeichnete Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste, die also lautet: …

für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich ihre gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten gefertigt, vom Vizekanzler gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 26. Juni 1924.

Bundesrecht Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste

Die Unterzeichneten, die hiezu gehörig bevollmächtigt sind, erklären, daß die von ihnen vertretenen Staaten die Flagge der Seeschiffe jedes Staates ohne Meeresküste anerkennen, sofern die Schiffe an einem einzigen bestimmten Orte seines Gebietes eingetragen sind. Dieser Ort gilt für solche Schiffe als Registerhafen.

Barcelona am 20. April 1921 in einer einzigen Ausfertigung, deren französischer und englischer Wortlaut beide maßgebend sind.

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