Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Gesetzestext (4 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
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*) Angenommen auf der 4. Tagung der Vertragsparteien in Kopenhagen am 25. November 1992.
Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben folgende Staaten Erklärungen abgegeben
Vorbehalte, Erklärungen und Mitteilungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.c]
Spanien
Dänemark hat am 24. Oktober 2007 den Geltungsbereich der Änderung auf die Färöer Inseln ausgedehnt.
Das Vereinigte Königreich hat am 25. Februar 2021 die Anwendung der in Kopenhagen beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf die Insel Man ausgedehnt.
(Anm.: Es folgen die Änderungen des Protokolls)
Kein Staat oder keine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration kann eine Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde zu dieser Änderung hinterlegen, ohne eine solche Urkunde zu der auf der zweiten Tagung der Vertragsparteien am 29. Juni 1990 in London angenommenen Änderung *) zuvor hinterlegt zu haben oder gleichzeitig zu hinterlegen.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 206/1993
Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Ä2