Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10010788 AT

Infektionsnachweis und Indikatorerkrankungen für AIDS

6 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

Bundesrecht Infektionsnachweis und Indikatorerkrankungen für AIDS

Infektionsnachweis und Indikatorerkrankungen für AIDS

Bundesrecht Infektionsnachweis und Indikatorerkrankungen für AIDS

Kryptosporidiose

Isosporiasis

Kaposi-Sarkom

Lymphom

Lymphoide Pneumonie oder Hypoplasie

Pneumozystis carinii Pneumonie

Progressive multifokale

Leukenzephalopathie

Toxoplasmose

Zervixkarzinom

Mikroskopie (Histologie oder Zytologie).

Candidiasis

Zytomegalievirus

Kokzidioidomykose

Kryptokokkose

Herpes simplex Virus

Histoplasmose

Tuberkulose

andere Mykobakteriosen

Salmonellose

andere bakterielle Infektionen

durch Kultur.

Bundesrecht Infektionsnachweis und Indikatorerkrankungen für AIDS

§ 1. AIDS liegt vor, wenn neben einem dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Labornachweis für das Vorliegen einer HIV-Infektion, bei Fehlen von anderen Ursachen für einen Immundefekt, eine der in § 2 angeführten Krankheiten mit der jeweils in Anlage A genannten Methode definitiv oder mit der jeweils in Anlage B genannten Methode verdachtsweise diagnostiziert wird.

Bundesrecht Infektionsnachweis und Indikatorerkrankungen für AIDS

Infektionsnachweis und Indikatorerkrankungen für AIDS

Bundesrecht Infektionsnachweis und Indikatorerkrankungen für AIDS

§ 2. Indikatorerkrankungen sind

(1) Bei Erwachsenen und Kindern

(2) Nur bei Kindern unter 13 Jahren

Bundesrecht Infektionsnachweis und Indikatorerkrankungen für AIDS

Klinische Zeichen einer kognitiven und/oder motorischen Dysfunktion, die zu einer Beeinträchtigung im Berufs- und Alltagsleben führen oder bei Kindern das wochen- bis monatelange Ausbleiben der normalen Entwicklungsstufen im Verhalten, ohne daß eine gleichzeitige Erkrankung oder andere Störung als eine HIV-Infektion als Erklärung für die klinischen Zeichen in Frage kommt.

Methoden zum Ausschluß solcher gleichzeitigen Erkrankungen und Störungen können eine Liquoruntersuchung und entweder Gehirnabbildung (Computertomographie oder Kernspintomographie) oder Autopsie beinhalten.

Starker unfreiwilliger Gewichtsverlust von mehr als 10% des Normalgewichts, zusätzlich entweder chronische Diarrhoe (mindestens 2 ungeformte Stühle pro Tag über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen) oder chronische Schwäche und nachgewiesenes Fieber (länger als 30 Tage, wechselnd oder anhaltend) in Abwesenheit einer gleichzeitigen Erkrankung oder anderen Störung als einer HIV-Infektion als Erklärung für die klinischen Zeichen (zB Krebs, Tuberkulose, Kryptosporidiose oder andere spezifische Enteritiden).

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →