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Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Ä1

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Annahmeurkunde haben folgende Staaten Erklärungen abgegeben

Vorbehalte, Erklärungen und Mitteilungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.b]

Spanien

Im Anschluß an die in London am 29. Juni 1990 angenommene Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, durch die Vertragsparteien des Protokolls nimmt die Regierung des Königreiches Dänemark die genannte Änderung gemäß Art. 2 Abs. 1 vorbehaltlich der Anwendung auf die Färöer Inseln an.

Dänemark hat am 24. Oktober 2007 den Geltungsbereich der Änderung auf die Färöer Inseln ausgedehnt.

In Entsprechung der besonderen Natur und dem eigenen Charakter des Staates Vatikanstadt, beabsichtigt der Heilige Stuhl, im Wege des feierlichen Beitrittsakts, der Verpflichtung der Staaten zur korrekten und wirksamen Umsetzung der Verträge sowie zur Erreichung der erwähnten Ziele seine moralische Unterstützung zu geben.

Hiermit wird erklärt, daß die Regierung Japans die Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, gemäß den Bestimmungen des Art. 9 des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht annimmt.

Die Kundmachung im BGBl. Nr. 846/1993 wird dahingehend berichtigt, daß Norwegen nicht am 3. September 1993, sondern am 18. November 1991 seine Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt hat.

Das Vereinigte Königreich hat am 8. September 1993 den Geltungsbereich des Protokolls auf Guernsey, Hongkong und das britische Antarktis-Territorium ausgedehnt.

Das Vereinigte Königreich hat am 4. Jänner 1995 den Geltungsbereich des Änderungsprotokolls auf Jersey ausgedehnt.

Das Vereinigte Königreich hat am 30. Oktober 1995 den Geltungsbereich der Änderung auf die Britischen Jungferninseln ausgedehnt.

Das Vereinigte Königreich hat am 25. Februar 2021 die Anwendung der in London beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf die Insel Man ausgedehnt.

Bundesrecht Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Ä1

(Anm.: Es folgen die Änderungen des Protokolls)

Bundesrecht Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Ä1

Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Ä1

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