Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete
Gesetzestext (3 Artikel)
Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete
§ 1. Das Bundesgebiet wird in acht Ozon-Überwachungsgebiete eingeteilt
1. Nordostösterreich (Wien, Niederösterreich, nördliches und mittleres Burgenland) als Ozon-Überwachungsgebiet „Eins“;
2. Süd- und Oststeiermark und südliches Burgenland als Ozon-Überwachungsgebiet „Zwei“;
3. Oberösterreich und Nördliches Salzburg als Ozon-Überwachungsgebiet „Drei“;
4. Pinzgau, Pongau und Steiermark nördlich der Niederen Tauern als Ozon-Überwachungsgebiet „Vier“;
5. Nordtirol als Ozon-Überwachungsgebiet „Fünf“;
6. Vorarlberg als Ozon-Überwachungsgebiet „Sechs“;
7. Kärnten und Osttirol als Ozon-Überwachungsgebiet „Sieben“;
8. Lungau und oberes Murtal als Ozon-Überwachungsgebiet „Acht“.
§ 2. (1) Die Ozon-Überwachungsgebiete (§ 1) setzen sich aus Ländern, politischen Bezirken und Gemeinden zusammen.
(2) Das Ozon-Überwachungsgebiet „Nordostösterreich“ umfaßt
1. die Länder
2. die politischen Bezirke
(3) Das Ozon-Überwachungsgebiet „Süd- und Oststeiermark und südliches Burgenland“ umfaßt
1. die politischen Bezirke
2. die Gemeinden des politischen Bezirkes Bruck an der Mur
3. die Gemeinden des politischen Bezirkes Leoben
4. die Gemeinden des politischen Bezirkes Mürzzuschlag
(4) Das Ozon-Überwachungsgebiet „Oberösterreich und Nördliches Salzburg“ umfaßt
1. das Land Oberösterreich;
2. die politischen Bezirke
(5) Das Ozon-Überwachungsgebiet „Pinzgau, Pongau und Steiermark nördlich der Niederen Tauern“ umfaßt
1. die politischen Bezirke
2. die Gemeinden des politischen Bezirkes Bruck an der Mur
3. die Gemeinden des politischen Bezirkes Leoben
4. die Gemeinde Mürzsteg des politischen Bezirkes Mürzzuschlag.
(6) Das Ozon-Überwachungsgebiet „Nordtirol“ umfaßt: die politischen Bezirke
(7) Das Ozon-Überwachungsgebiet „Vorarlberg“ umfaßt das Land Vorarlberg.
(8) Das Ozon-Überwachungsgebiet „Kärnten und Osttirol“ umfaßt
1. das Land Kärnten;
2. den politischen Bezirk Lienz.
(9) Das Ozon-Überwachungsgebiet „Lungau und oberes Murtal“ umfaßt die politischen Bezirke