Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10010483 AT

Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (5 Artikel)

Bundesrecht Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen

Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen

Bundesrecht Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen

§ 1. Für die auf Grund der Internationalen Gesundheitsregelungen vorgenommene Impfung einer Person und die Ausstellung des Zeugnisses darüber sind Gebühren in nachstehender Höhe zu entrichten

Bundesrecht Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen

§ 2. Die Entrichtung einer Gebühr entfällt, wenn die Impfung und die Ausstellung des Zeugnisses darüber bei der Ankunft einer Person vorgenommen werden (Art. 95 Z 1 lit. b der Internationalen Gesundheitsregelungen).

Bundesrecht Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen

§ 3. Die Bestimmungen über die Einhebung von Verwaltungsabgaben werden durch diese Verordnung nicht berührt.

Bundesrecht Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1985 in Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 18. Dezember 1972, BGBl. Nr. 14/1973, tritt mit diesem Zeitpunkt außer Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →